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Drei von vier Frauen werden zum Pflegefall, bei den Männern ist es die Hälfte - aber nur vier Prozent haben für diese Ernstfälle eine Pflegezusatzversicherung vereinbart. Dabei ist das Risiko durchaus bekannt: Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeabsicherung reichen in der Regel nicht aus, um die sukzessive steigenden Pflegekosten zu decken.
mehrDie gesetzliche Pflegeversicherung deckt häufig nur einen geringen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab. Mehrkosten müssen Pflegebedürftige selbst tragen, der Eigenanteil steigt zudem mit jeder Vergütungserhöhung der Pflegeeinrichtungen an. Krankenkassen, AWO und das Bundesland Hamburg fordern eine solidarische Finanzierung der Pflegeversicherung mit stabilen Eigenanteilen. Trotz dieser Vorstöße bleibt die private Pflegeversicherung für eine umfassende Vorsorge weiterhin wichtig.
mehrNicht nur die Anzahl der Pflegebedürftigen steigt, sondern auch die Pflegekosten. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung können diese nur teilweise abdecken. Oft genug müssen Versicherte oder ihre Angehörige einen Eigenanteil leisten - aus eigenen Mitteln oder mithilfe des Staates.
mehrZum Jahreswechsel wird der Beitragssatz für die Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die steigende Anzahl der Leistungsfälle und zunehmenden Ausgaben, die nicht zuletzt dem Pflegestärkungsgesetz geschuldet sind.
mehrDas unabhängige Verbrauchermagazin "Guter Rat" und FairTest haben zum ersten Mal die besten Pflegezusatzversicherungen mit dem Qualitäts-Award ausgezeichnet. Die Verleihung fand am 19. Juni in der Berliner Location "Fabrik 23" statt. Auf der Grundlage einer sehr detaillierten Qualitätsbewertung erhielten die 10 Testsieger das Qualitätssiegel. Neu ist, dass die Leistungsmerkmale mithilfe von 200 Schwerpunktfragen ausgewertet wurden.
mehrUm die Kosten für die Betreuung in einem Pflegeheim bezahlen zu können, müssen Pflegebedürftige immer tiefer in die Tasche greifen. Im bundesdeutschen Durchschnitt sind es 1.830,84 €, die ein Pflegebedürftiger monatlich als Eigenanteil für ein Pflegeheim aufbringen muss, wobei es beträchtliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gibt. Warum die Kosten variieren und wie Sie den steigenden Eigenanteil finanziell abfedern können – lesen Sie mehr.
mehrDie Zahl der Demenzkranken steigt in Deutschland leider ständig an. Viele Patienten sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung und wissen oft gar nicht, dass Sie im Fall einer Demenzerkrankung nur unzureichend abgesichert sind. Mit einer zusätzlichen Pflegeversicherung als private Pflegeversicherung können Sie die Lücke schließen.
mehrMit dem ständig steigenden durchschnittlichen Lebensalter wächst auch die Zahl derjenigen Personen, die im Alter Pflegedienstleistungen in Anspruch nehmen müssen. Pflegeheime und häusliche Pflege sind teuer. Die gesetzliche Pflegeversicherung kommt nur teilweise für die dabei entstehenden Kosten auf. Für eine ausreichende Absicherung kann hier eine private Pflegeversicherung ausschlaggebend sein.
mehrDas Thema Mundgesundheit wird vor allem bei pflegebedürftigen Personen immer wieder vernachlässigt. Eine mangelnde Kooperation des Patienten zählt dabei zu den häufigsten Gründen. Dabei leistet ein gesunder Mundraum, unabhängig vom Alter und körperlichen Zustand, einen wichtigen Beitrag zum allgemeinen Wohlbefinden und erhöht so die Lebensqualität.
mehrAuch wenn die Diagnose "Alzheimer" lautet, muss es nicht immer Demenz sein. Allzu oft wird heutzutage Alzheimer diagnostiziert, obwohl hinter dem Vergessen im fortgeschrittenen Alter sowie hinter Orientierungsschwierigkeiten auch ganz andere Leiden stecken können. Doch eine neue Therapie lässt Hoffnung gegen die fortschreitende Zerstörung des Gehirns aufkommen.
mehrImmer mehr pflegebedürftige Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und entscheiden sich für die häusliche Betreuung durch osteuropäische Pflegekräfte. Das wirft viele Fragen auf: Welche Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es? Wie sieht es mit der Kostenübernahme durch die gesetzliche Pflegeversicherung oder durch eine private Pflegeversicherung aus? Welche Vorteile bietet osteuropäisches Pflegepersonal?
mehrDie private Pflegekostenversicherung ist neben der Pflegetagegeldversicherung, der Pflegerentenversicherung und der Pflege-Bahr-Versicherung eine mögliche Form der privaten Pflegevorsorge. Die private Pflegekostenversicherung übernimmt die Pflegekosten, die nach der Vorleistung durch die gesetzlichen Pflegeversicherung noch verbleiben.
mehrDie beste Pflegetagegeldversicherung finden Sie, wenn Sie die Bedingungen und Eckdaten kennen, die diese Art der Pflegeversicherung charakterisieren. Eine Pflegetagegeldversicherung ist neben der Pflegekosten-Versicherung und der Pflege-Rentenversicherung eine Pflegezusatzversicherung, mit der die Kosten abgedeckt werden können, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nur teilweise oder gar nicht übernommen werden.
mehrDurch die gesetzliche Krankenversicherung ist jeder automatisch pflegeversichert. Daher denken wohl die wenigsten über eine Vorsorge im Alter nach. Pflegevorsorge sollte jedoch früh beginnen, auch im jungen Alter ist es möglich, ein Pflegefall zu werden.
mehrAngesichts der wachsenden Zahl an pflegebedürftigen Menschen sowie der steigenden Kosten im Gesundheitssektor gehört eine Pflegeversicherung heute zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Ohne eine solche Versicherung drohen Altersarmut sowie eine Beteiligung der eigenen Kinder an den Pflegekosten.
mehrPflegebedürftigkeit ist ein häufig unterschätztes Risiko. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten deckt und der Eigenanteil bei einer vollstationären Pflege sehr hoch sein kann. Im folgenden Artikel soll gezeigt werden, wie der rechtzeitige Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung dazu beitragen kann, das finanzielle Risiko beim Eintritt einer Pflegebedürftigkeit erheblich zu senken.
mehrAls Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist die private Pflegevorsorge sehr zu empfehlen. Je früher Sie eine private Pflegeversicherung abschließen, desto günstiger werden die monatlichen Beiträge. Wir zeigen Ihnen, warum Sie mit dem rechtzeitigen Abschluss einer Pflegeversicherung eine optimale Vorsorge treffen und ganz nebenbei auch noch erheblich sparen.
mehrMit der Pflegereform 2017 hat die Regierung einen sinnvollen Beitrag zur Anpassung des bisherigen Systems vorgenommen, die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade stellt die radikalste Veränderung dar. Knapp ein halbes Jahr nach Einführung der Pflegegrade lohnt ein erstes Zwischenfazit, dass neben den gesetzlichen Änderungen auch die private Pflegeversicherung betrifft.
mehrWarum die meisten Menschen die Notwendigkeit einer privaten Pflegeversicherung unterschätzen? Zahlen und Fakten die die Notwendigkeit der privaten Vorsorge aufzeigen.
mehrOhne eine private Pflegeversicherung kann es im Pflegefall zu Versorgungsengpässen kommen. Dabei bieten Versicherungen unterschiedliche Leistungen. Vergleichen lohnt sich. Die Zeiten in denen sich die Menschen auf die gesetzliche Pflegeversicherung verlassen konnten sind augenscheinlich vorbei.
mehrFür die 2,7 Millionen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen hat sich zum Jahreswechsel sehr viel geändert. So gibt es unter anderem einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und höhere Leistungen. Eine private Pflegeversicherung ist deshalb jedoch noch lange nicht überflüssig.
mehrErika K. ist gerade 70 Jahre alt geworden. Sie ernährte sich immer gesund, war immer aktiv, erledigte Einkäufe mit dem Fahrrad, wanderte viel und machte im Frühjahr und Herbst Urlaub in den Bergen. Vor einem Jahr ist sie plötzlich und ohne erkennbare Anzeichen krank geworden. Seitdem muss sie sich daran gewöhnen, viele alltägliche Dinge nicht mehr allein erledigen zu können. Es beginnt beim Waschen und Ankleiden und reicht bis zum Treppensteigen, wo sie ebenfalls Hilfe benötigt.
mehrOb häusliche oder stationäre Pflege: Wer im Alter auf Hilfe und Pflege angewiesen ist, verursacht oftmals enorm hohe Kosten. Diese können von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bei weitem nicht ausgeglichen werden. Bereits jetzt steigt die Zahl der pflegebedürftigen Menschen rasant an. Doch ein Blick in die Zukunft zeigt: Dies ist nur die Spitze des Eisbergs. Selbst bei gleichbleibenden Leistungen der Pflegepflichtversicherung werden bei weitem nicht alle Leistungen finanziell abgedeckt.
mehrDie Anzahl pflegebedürftiger Menschen nimmt ständig zu und liegt derzeit bei 2,6 Millionen. Die entstehenden Pflegekosten sind so hoch, dass diese durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht mehr gedeckt werden können. Der zu leistende Eigenanteil kann Sie unter Umständen Ihr gesamtes Vermögen kosten und auch Ihre Angehörigen finanziell belasten.
mehr"Guter Rat" ist ein unabhängiges Verbrauchermagazin, das nützliche Informationen, unter anderem in den Bereichen Recht, Steuern, Versicherungen und Gesundheit, bereithält. In der Ausgabe 5/2017 werden Pflegepolicen in einem Vergleich unter die Lupe genommen.
mehrDamit Eltern und Verwandte in der vertrauten Umgebung bleiben können, entscheiden sich viele Angehörige für die häusliche Pflege, die unentgeltlich erfolgt. Die häusliche Pflege kann als "außergewöhnliche Belastungen" in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
mehrDie Kosten für Pflegeleistungen sind abhängig von der Art der Pflege und der Schwere der Pflegebedürftigkeit, deren Indikator die Zuordnung zu einem Pflegegrad ist. Dementsprechend variieren die von der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährten Leistungen, die jedoch regelmäßig nicht ausreichen.
mehrAb dem 01. Januar 2017 gelten neue Berechnungsgrundsätze bei der Festlegung des Eigenanteils im Bereich der Pflege bei Heimunterbringung. Seit Jahresbeginn gilt das neue Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vom 21. Dezember 2015 mit teils erheblichen Auswirkungen auf den zu zahlenden Eigenanteil der Heimbewohner.
mehrDie Leistungen für pflegebedürftige Menschen hängen in der gesetzlichen Pflegeversicherung davon ab, welchem Pflegegrad der Pflegebedürftige vom sozialmedizinischen Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (MDK) zugeordnet worden ist, wobei die Pflegegrade von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 reichen.
mehrMit Inkrafttreten der Pflegereform am 1. Januar 2017 hat sich auch die Pflegebegutachtung durch den MDK inhaltlich geändert. Der MDK ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. Er erstellt im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Pflegegutachten, auf deren Grundlage pflegebedürftige Menschen einem Pflegegrad zugeordnet werden.
mehrSeit dem 1. Januar 2017 gilt das Pflegestärkungsgesetz II, das von der Bundesregierung als weitreichendste Reform seit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung bezeichnet wird. Geändert haben sich die Pflegestufen, die in mehrere Pflegegrade zergliedert wurden und auch Demenzkranke berücksichtigen.
mehrGrundvoraussetzung für die Bewilligung und den Umfang von Pflegeleistungen ist die richtige Einstufung in einen Pflegegrad. Sie ist abhängig von der Begutachtung durch den MDK. Das ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Deshalb ist es wichtig, sich auf die MDK-Begutachtung vorzubereiten und Fehler zu vermeiden. Wie das geht, erfahren Sie hier.
mehrZum Jahreswechsel trat die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherungin Kraft, die vor allem den Beeinträchtigungen im psychischen und geistigen Bereich und die Bedürfnisse der schwer Pflegebedürftigen stärker berücksichtigen soll. Diese Veränderungen wirken sich naturgemäß auch auf die private Pflegeversicherung aus - hier ein Überblick.
mehrDie Pflegeversicherung wurde mit Beginn des Jahres 1995 als Bestandteil der Sozialversicherung eingeführt. Dennoch reichen die gesetzlichen Pflegeleistungen nicht aus, um hohe Kosten im Pflegefall vollständig zu decken, die private Vorsorge ist daher sehr zu empfehlen. Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird einer Prognose des Statistischen Bundesamtes zufolge aufgrund der steigenden Lebenserwartung bis 2030 auf rund 3,4 Millionen Menschen ansteigen.
mehrWeit mehr als 2,5 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit pflegebedürftig - angesichts der demografischen Entwicklung mit steigender Tendenz. Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt auch automatisch Beiträge in die Pflegeversicherung ein. Dadurch soll eine eventuelle Pflegebedürftigkeit im Alter abgesichert werden. Die Realität sieht aber leider so aus.
mehrDer Pflegebedarf in Deutschland steigt seit Jahren, wobei sich die Angehörigen von Betroffenen selten oder nicht an der häuslichen Pflege beteiligen. Spätestens wenn die Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig wird, kommen erhebliche Kosten auf alle Pflegebedürftigen zu.
mehrMöchten Sie eine private Pflegeversicherung abschließen, müssen Sie zunächst einen Antrag ausfüllen. Darin enthalten sind die gefürchteten Gesundheitsfragen. Eine Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen zu finden ist nicht ganz einfach. Es gibt jedoch staatlich geförderte Pflegetagegeld-Versicherungen, die auf eine Gesundheitsprüfung verzichten.
mehrDie Menschen werden immer älter. Durch die gestiegene Lebenserwartung steigt kontinuierlich die Zahl der Personen, die im Alter einer Pflege bedürfen. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung übernimmt nur eine Grundversorgung mit Festbeträgen. Dies reicht in vielen Fällen nicht aus.
mehrDie Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt dramatisch an. Nach Informationen aus dem Bundesministerium für Gesundheit erhielten im Jahr 2015 mehr als 2,8 Millionen Menschen Leistungen aus den Pflegekassen. Das sind 100.000 Pflegebedürftige mehr als im Vorjahr. Die soziale Pflegeversicherung gab dafür allein 2015 insgesamt 29,1 Milliarden Euro aus. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen.
mehrAus den drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade: Das Gute vorweg - pflegebedürftige Menschen, die bereits jetzt in einer Pflegestufe klassifiziert sind, benötigen kein neues Gutachten und die Leistungen bleiben stabil. In einigen Fällen, wie der Demenz, können diese gar ausgeweitet werden. Dennoch reicht die gesetzliche Pflegeversicherung keinesfalls zur Abdeckung aller Leistungsansprüche aus.
mehrMit dem neuen Pflegestärkungsgesetz 2017 (PSG II) wird die gesetzliche Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt. Aus Pflegestufen werden Pflegegrade und der bisher nach Minuten beurteilte Pflegeaufwand weicht einem positiv besetzten Pflegebedürftigkeitsbegriff. Neben körperlichen Handicaps werden nun auch geistige und seelische Defizite berücksichtigt.
mehrMit Wirkung zum 01.01,2017 werden die derzeit gültigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Wo liegen die Unterschiede zwischen Pflegestufe und Pflegegrad und welche Auswirkungen hat dies auf eine Pflegeversicherung?
mehrEine Pflegezusatzversicherung gehört zu den Versicherungen, die jeder Erwerbstätige abgeschlossen haben sollte. Diese Versicherungen sind bezahlbar und sollten so früh wie möglich abgeschlossen werden. Gesundheitsminister Bahr versucht seit dem 01.01.2012 mit seiner neuen Förderung, Pflege-Bahr, zu helfen. Experten jedoch warnen vor dieser Pflegeversicherung.
mehrWie läuft die Einstufung ab? Wie beurteilt der Medizinische Dienst der Krankenkassen eine Pflegebedürftigkeit? Jeden kann es irgendwann durch Alter oder Krankheit treffen, dass der Alltag nicht mehr allein zu meistern ist. Was ist dann zu tun?
mehrLiegt eine Pflegebedürftigkeit vor, muss bei der Pflegekasse ein Antrag auf Pflegekosten gestellt werden. Die Krankenkasse beauftragt daraufhin ihren Medizinischen Dienst mit der Begutachtung der zu pflegenden Person und entscheidet über die Einstufung in die jeweilige Pflegestufe.
mehrGrundsetzlich sind die meisten in Deutschland lebenden Menschen gesetztlich pflegeversichert. Die Kluft zwischen den Leitstungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und der tatsächliche benötigten Unterstützungen wird immer größer. Dies liegt nicht alleine an den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
mehrSichern Sie sich steuerliche Vorteile Erfahren Sie hier, wie Sie sich im Falle einer Pflegebedürftigkeit steuerlich besser stellen. Für diese Fälle gewährt der Gesetzgeber jedoch steuerliche Erleichterungen.
mehrDie staatlich geförderte Zusatzversicherung für den Pflegefall hat bereits über 400.000 Menschen abgeschlossen. Vom Staat wird sie gefördert, vom Versicherten verflucht? Eines ist sicher, die Experten sind von dieser Pflegezusatzversicherung Bahr nicht überzeugt!
mehrDie Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) müssen vom Bundesgesundheitsministerium korrigiert werden. Ursprüngliche sollten diese Richtlinien ab dem 1. Februar in Kraft treten. Seit Januar 2014 sollten die schärferen Kriterien für die Bewertung von Pflegeheimen mit Pflege-Noten in Kraft treten.
mehrPflegebedürftige Menschen benötigen Hilf und Unterstütztung, dies sollen sie bekommen. Sie haben das Recht darauf. Wie umfangreich diese ist, kann anhand der zugewiesenen Pflegestufe abgelesen werden. Wer entscheidet ob und wie pflegebedürftig ein Mensch ist?
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