Private Pflegeversicherung wird weiterhin immer wichtig bleiben
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt häufig nur einen geringen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab. Mehrkosten müssen Pflegebedürftige selbst tragen, der Eigenanteil steigt zudem mit jeder Vergütungserhöhung der Pflegeeinrichtungen an. Krankenkassen, AWO und das Bundesland Hamburg fordern eine solidarische Finanzierung der Pflegeversicherung mit stabilen Eigenanteilen. Trotz dieser Vorstöße bleibt die private Pflegeversicherung für eine umfassende Vorsorge weiterhin wichtig.
Gesetzliche Pflegeversicherung lässt eine große Versorgungslücke offen
In ihrer aktuellen Form zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung einen festen Zuschuss, der sich an der jeweiligen Pflegestufe orientiert, nicht aber an den tatsächlichen Pflegekosten. Daraus entsteht eine Versorgungslücke, die Pflegebedürftige aus eigener Tasche decken müssen. Der durchschnittliche Eigenanteil an stationären Pflegekosten liegt laut Informationen der Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks bei 618 Euro monatlich. Zu dieser Summe kommen noch Investitionskosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung hinzu. Der Aufenthalt im Pflegeheim kostet so schnell mehr als 1.000 Euro im Monat.
Wer den Eigenanteil nicht aus eigener Kraft aufbringen kann, hat Anspruch auf Sozialhilfe. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts mussten im Jahr 2017 rund 287.000 Bewohner von Pflegeheimen von diesem Anspruch Gebrauch machen. Viele Pflegebedürftige scheuen sich jedoch, Sozialhilfe zu beantragen. Das Sozialamt kann sich das Geld von unterhaltspflichtigen Angehörigen zurückholen, zum Beispiel vom Lebenspartner, von den Kindern oder den Eltern. Diese Belastung möchten einige Pflegebedürftige ihren Angehörigen nicht zumuten.
Forderung nach einer solidarischen Finanzierung der Pflegeversicherung
Krankenkassen wie die DAK kritisieren die derzeitige Ausgestaltung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der hohe Eigenanteil mache Pflegebedürftigkeit zu einem Armutsrisiko, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. Stellt die Pflegeeinrichtung mehr Personal an oder verbessert die Pflegeleistung, führt dies zudem zu höheren Pflegekosten. Damit steigt auch der Eigenanteil immer weiter an.
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und das Bundesland Hamburg führen ähnliche Kritikpunkte an. Eine Petition der AWO sowie eine Bundesratsinitiative Hamburgs fordern eine umfassende Reform der Pflegefinanzierung. Anders als bisher sollen Pflegebedürftige künftig nur einen fest definierten Betrag zahlen. Die restlichen Kosten soll die Pflegeversicherung übernehmen. Die Finanzierung soll durch einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln erfolgen.
Private Vorsorge schließt die Versorgungslücke
Wer nicht darauf warten möchte, bis der Staat die Versorgungslücke in der Pflege schließt, sollte sich selbst um seine Vorsorge kümmern. Eine private Pflegeversicherung deckt die Differenz zwischen Eigenanteil und Pflegekosten ganz oder zumindest zu einem großen Teil ab und vermindert damit das Armutsrisiko. Wer die private Zusatzversicherung möglichst früh abschließt, profitiert von günstigen Konditionen. Die Beitragshöhe richtet sich nämlich nach Alter und Gesundheitszustand.
Versicherungsnehmer haben die Wahl zwischen drei Formen der privaten Vorsorge:
- Die Pflegetagegeld-Versicherung zahlt eine bestimmte Summe, über die der Versicherte selbst verfügen kann. Diese Form empfiehlt sich, wenn die häusliche Pflege selbst organisiert wird.
- Die Pflegekosten-Versicherung beteiligt sich an den Kosten der gesetzlichen Versicherung und ist für Pflegebedürftige sinnvoll, die sich für professionelle Pflege entscheiden.
- Die Pflegerenten-Versicherung zahlt ihre Leistungen in Form einer monatlichen Rente aus. Im Vergleich mit den anderen Varianten ist diese Form relativ teuer.
Wer bereits Vorerkrankungen hat, kann die gesetzlich geförderte Pflegezusatzversicherung namens Pflegebahr abschließen. Bei Pflegebahr herrscht für Versicherungsgesellschaften Abschlusszwang, sie müssen also jeden Antragsteller aufnehmen. Versicherungsnehmer erhalten außerdem einen monatlichen Zuschuss von 5 Euro.
Unabhängig von der gewählten Form zahlt die private Pflegeversicherung nur dann, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Pflegebedürftigkeit bestätigt.