Pflegestufen versichern:
Eine private Absicherung der Pflegestufen ist absolut sinnvoll
Bisher kannte der Gesetzgeber drei Pflegestufen, dann wurde zum 1.1.2017 das Pflegestärkungsgesetz rechtskräftig und die Pflegestufen mussten den Pflegegraden weichen. Informationen hierzu können unter "Umstellung Pflegestufe zu Pflegegrad“ nachgelesen werden.
Ausschlaggebend hierfür waren sicher Einsparungen, die damit erreicht werden können. Wenn Sie sich für den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung entscheiden, erhalten Sie neben dem zustehenden Betrag aus den gesetzlich festgelegten Pflegegraden noch Pflegetagegeld der privaten Krankenversicherung.
Welche Pflegestufe kommt am häufigsten vor?
Folgende Pflegestufen sind derzeit möglich:
Bei der Pflegestufe 0, die Leistungen nach § 45b SGB XI meint, mussten bestimmte Kriterien vorliegen. Diese waren eine eingeschränkte Alltagskompetenz und ein Bedarf an Grundpflege. Dieser war geringer einzuschätzen als derjenige für die Pflegestufe 1. Wenn Sie also Leistungen der Grundpflege in Anspruch genommen hatten, reicht es aus, wenn die besonderen Voraussetzungen gegeben waren. In dieser Pflegestufe waren 7 % der Personen, also 0,2 Millionen Menschen, eingestuft.
Von Pflegestufe 1 wurde gesprochen, wenn eine erhebliche Pflegebedürftigkeit bestand. Das bedeutet konkret, dass der Hilfebedarf täglich mindestens 90 Minuten betragen musste. Laut Statistik waren 52 % der Pflegebedürftigen, das sind 1,4 Millionen Menschen, in dieser Pflegestufe eingereiht.
Bei der Pflegestufe 2 wurde von einer schweren Pflegebedürftigkeit ausgegangen, die einen Hilfebedarf von mindestens 3 Stunden pro Tag ausmachten. Zusätzlich musste ein täglicher Grundpflegebedarf von mindestens zwei Stunden gegeben sein. Knapp ein Drittel, also 30 % aller Hilfsbedürftigen, in Zahlen also 0,8 Millionen Deutsche, wurden auf diese Pflegestufe verwiesen, damit war diese die zweithäufigste aller Pflegestufen.
Wer in Pflegestufe 3 eingereiht war, der hatte einen Hilfebedarf von mindestens 300 Minuten pro Tag, wobei mindestens 240 Minuten für Grundpflegemaßnahmen aufgewendet werden mussten. Davon waren laut Statistik 11 %, also 0,3 Millionen Menschen betroffen.
Ebenso kannte der Gesetzgeber keine weiteren Pflegestufen, allerdings sah er alle diejenigen, deren Pflegeaufwand über das Maß der 3. Pflegestufe hinaus ging, als sogenannten Härtefall an. Damit hatte der Betroffene laut gesetzlicher Krankenkasse Anspruch auf weitere Leistungen, die in der sogenannten Härtefallregelung erfasst waren. Manchmal können Sie in diesem Zusammenhang auch von der Pflegestufe 3+ lesen. In dieser Pflegestufe wurde der Aufwand so bestimmt, dass eine besondere Art, die Dauer und den notwendigen Rhythmus der erforderlichen Pflegemaßnahmen den normalen Aufwand stark überstieg. Abgesehen davon mussten die Pflegemaßnahmen den üblichen Umfang aus der Grundversorgung, die mit Pflegestufe 3 in Verbindung standen, quantitativ oder qualitativ deutlich übersteigen.
Grundsätzlich konnten für jede der genannten Pflegestufen eine ambulante oder stationäre Pflege in Anspruch genommen werden. Dies hatte natürlich Auswirkungen auf die Höhe des Pflegetagegeldes.