Pflegelexikon
A
Altersrückstellung
Altersrückstellungen sind Rücklagen, die bei Vertragsabschluss aus den Versicherungsbeiträgen gebildet werden. Versicherer mit hohen Altersrückstellungen können so steigende Kosten abfangen, um Beitragserhöhungen entgegenzuwirken.
Die Beiträge für die Pflegeversicherung würden mit steigendem Alter enorm ansteigen. Aus diesem Grund kann mit der Altersrückstellung eine stabile Beitragsentwicklung gewährleistet werden. Die Versicherer berechnen ab dem Beginn der Versicherungslaufzeit einen durchschnittlichen Versicherungsbetrag, welcher gezahlt werden muss. Dieser liegt deutlich über dem Betrag ohne Altersrückstellung, erhöht sich allerdings im Laufe der Jahre nur äußerst moderat.
Ambulante Pflege
Bei der ambulanten Pflege wird der Pflegebedürftige zu Hause durch einen professionellen Pflegedienst oder durch Laien gepflegt. Der Pflegedienst erhält die Zahlung, je nach Pflegestufe, direkt von der Sozialen Pflegeversicherung.
Ambulanter Pflegedienst
Ein ambulanter Pflegedienst betreut den Pflegebedürftigen zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Demenz oder Behinderung und unterstützt ihn bei allen sozialen und finanziellen Belangen. Die Pflege erfolgt stets individuell.
Assistance Leistungen
Viele Versicherungen bieten Assistance Leistungen in den verschiedensten Bereichen an. Von der Hausassistenz bis zum Gesundheitsservice. So lassen sich größere Risiken im Alltag optimal absichern. Welche Leistungen zu welchen Konditionen angeboten wird, hängt vor allem vom allgemeinen Angebot des Versicherers ab. Häufige Assistance Leistungen sind unter anderem der Haus-Notruf--Service, die individuelle Pflegebegleitung und Organisation oder auch die Kostenübernahme bei anwaltlicher Beratung.
B
Bahr-Kombitarif (anteilig mit Bahr-Förderung)
Der Bahr-Kombitarif wird von vielen Versicherungen angeboten. Diese Tarife erlauben eine staatliche Förderung nach dem Pflege-Bahr, umfassen aber ein deutlich breiteres Leistungsspektrum. Zwar sind solche Tarife teurer als reine Bahr-Tarife, doch können die Leistungen bei diesen Versicherungen oftmals den tatsächlichen Bedarf im Pflegefall abdecken.
Bahr-Tarif
Wer mindestens 10 Euro monatlich in eine private Pflegetagegeldversicherung investiert, kann eine staatliche Förderung in Höhe von fünf Euro pro Monat erhalten. Diese Förderung wird als Pflege Bahr bezeichnet. Viele Pflege Bahr-Tarife umfassen jedoch nur eine geringe Leistungsbandbreite und sollten mit viel Bedacht ausgewählt werden. Die von der Regierung angedachten 15 Euro pro Monat für eine private Pflegetagegeldversicherung genügen oftmals nicht, um eine ausreichend gute Leistungsabdeckung zu erzielen.
Begrenzungen nach Eintritt des Leistungsfalls
Versicherungen können Ihre Leistungen nach Eintritt des Leistungsfalles für die Zukunft begrenzen. Dies ist bei der Pflegetagegeldversicherung allerdings nicht die Regel. In der Regel sind die Leistungen nach Eintritt des Leistungsfalles bei den meisten Versicherten unbegrenzt. Somit können Sie sich auf eine vollständige und umfassende Leistung verlassen.
Beitragsfreiheit
Wenn sich Pflegeversicherte für eine nicht absehbare Dauer in stationärer Pflege befinden, sind diese für diese Zeit beitragsfrei, wenn die Leistungen zur Pflege durch die Unfallversicherung oder durch das BVG gedeckt werden. Die Beitragsfreiheit gilt nicht, wenn der Versicherte Angehörige besitzt, welche über die Pflegeversicherung familienversichert sind. Die Beitragsfreiheit muss von jedem Versicherten separat beantragt werden und tritt nicht automatisch in Kraft.
Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit
Eine Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit kann die finanzielle Situation deutlich entlasten. Allerdings bieten nicht alle Versicherungen diese Leistungen. Oftmals wird die Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit nur über einen festgelegten Zeitraum zugebilligt, ehe entweder der Beitrag wieder übernommen oder aus der Versicherung ausgetreten werden muss. In der heutigen Zeit ist die Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit eine sinnvolle Ergänzung der Leistung.
Beitragsfreiheit bei Arbeitsunfähigkeit
Bei Arbeitsunfähigkeit kann eine Beitragsfreiheit für die private Pflegeversicherung vereinbart werden. Diese Leistung wird nicht von allen Versicherungen und in allen Tarifen angeboten und erhöht die monatlichen Beiträge der Versicherungen deutlich. Allerdings kann diese Option für eine finanzielle Entlastung sorgen, wenn die Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum anhält.
C
Chronische Erkrankungen
Eine chronische Erkrankung beschreibt eine länger anhaltende, schwer heilbare Krankheit.
D
Dynamische Anpassung
Die dynamische Anpassung definiert eine Anpassung der Leistungen an die steigende Geldentwertung (Inflation) Eine solche Anpassung bietet den Vorteil, dass die Leistungen auch ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden können. In der Pflegeversicherung erhöht sich durch die dynamische Anpassung zum einen die Leistung in den einzelnen Pflegestufen, aber auch der Betrag, welcher von Versicherten für die Versicherungsleistungen zu zahlen ist. Eine dynamische Anpassung wird nicht von allen Versicherungen angeboten, kann aber auch durch den Versicherten ausgesetzt werden.
Demenz
Demenz ist ein Überbegriff für eine Erkrankung, die den stetigen Abfall der geistigen Leistungsfähigkeit und eine Persönlichkeitsstörung zur Folge haben. Die häufigste Form ist die Alzheimerkrankheit.
Dynamische Anpassung Alterseinschränkung
Einige Versicherungen bieten bei der dynamischen Anpassung eine sogenannte Alterseinschränkung. Ab dem Erreichen eines gewissen Alters kann die dynamische Anpassung aufgehoben werden, sodass die Beiträge, aber auch die Leistungen der Pflegetagegeldversicherung nicht mehr weiter angepasst werden. Dies kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn aufgrund des Alters eine weitere Erhöhung der Beiträge für den Versicherten nicht mehr tragbar wäre.
Dynamische Anpassung vor dem Leistungsfall
Die dynamische Anpassung wird im Regelfall vor dem Leistungsfall sowohl hinsichtlich der Leistungen als auch hinsichtlich der Kosten empfohlen. So kann die Höhe der Versicherungsleistungen an die Entwicklungen am Markt und die finanziellen Entwicklungen der Kaufkraft angepasst werden.
Dynamische Anpassung im Leistungsfall
Auch während des Leistungsfalls kann eine dynamische Anpassung der Versicherungsleistungen erfolgen. Dies hängt vor allem davon ab, ob die Beiträge für die Versicherung weiterhin übernommen werden, oder ob die Versicherungsleistungen im Leistungsfall beitragsfrei werden. Viele Versicherungen bieten ab dem Erreichen einer bestimmten Pflegestufe eine Beitragsfreiheit an. Ist dies nicht der Fall, wird die Versicherung weiterhin in ihren Leistungen und ihren Beiträgen dynamisch an die Marktentwicklung angepasst.
E
EA (Eingeschränkte Alltagskompetenz)
Benötigt ein Mensch aufgrund demenzbedingten Fähigkeiten, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen in seinem Alltag Betreuung oder eine Aufsicht, spricht man von der eingeschränkten Alltagskompetenz.
Einmalige Sonderzahlung
Man erhält diese Zahlung, um die Lebensqualität zu steigern. Damit sollen Anschaffungen finanziert werden, wie zum Beispiel Treppenlifte, Pflegebetten oder ein Umzug in ein Pflegeheim.
Einmalzahlung
Viele Versicherungen bieten sogenannte Einmalzahlungen an. Diese können zu bestimmten Zeiten der Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden. Wichtig ist hierbei die maximale Höhe der Einmalzahlung. Diese wird bei Versicherungsabschluss festgelegt und beträgt immer eine bestimmte Anzahl an Tagessätzen, welche mit der Einmalzahlung ausgezahlt werden können. 30 Tagessätze sind bei vielen Versicherungen der Standard.
Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege im Krankenhaus
Bei einigen Versicherungen und verschiedenen Tarifen ist der Erstattungszeitraum bei einer stationären Pflege im Krankenhaus begrenzt. Die meisten Versicherungen bieten allerdings Tarife für die Pflegetagegeldversicherung an, bei welchen der Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege im Krankenhaus unbegrenzt ist.
Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege in Kur oder Reha
Bei einigen Versicherungen und verschiedenen Tarifen ist der Erstattungszeitraum bei einer stationären Pflege in Kur oder Reha begrenzt. Die meisten Versicherungen bieten allerdings Tarife für die Pflegetagegeldversicherung an, bei welchen der Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege in Kur oder Reha unbegrenzt ist.
F
Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ins durch den Paragraphen 18 SGB XI geregelt. Zuständig für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist immer der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. In der Regel wird die Überprüfung vor Ort beim Patienten durchgeführt. Dabei werden neben der eigentlichen Untersuchung auch vorhandene Dokumentationen von Pflegediensten oder Ärzten berücksichtigt.
G
Geltungsbereiche Versicherungsschutz
Viele Versicherungen bieten für ihre Versicherungsleistungen bestimmte Geltungsbereiche an. Bei der Pflegeversicherung ist in der Regel ein weltweiter Geltungsbereich der Standard. Sie können also im Fall der Inanspruchnahme Ihrer Versicherung weltweit auf die vereinbarten Leistungen zählen.
H
Haus-Notruf-Service
Viele Versicherungen übernehmen die Kosten für einen Haus-Notruf-Service zu 100 Prozent. Diese Leistungen umfassen zum einen die Kosten für das Haus-Notruf-Gerät und den zugehörigen Sender, aber auch die Kosten für den Schlüssel- und Einsatzdienst im Bedarfsfall.
Härtefallregelung
Sollte der Betreuungsaufwand erheblich über dem der Pflegestufe 3 liegen, tritt die Härtefallregelung in Kraft.
Häusliche Pflege
Die pflegebedürftige Person wird ambulant durch ausgebildetes Pflegepersonal oder Laien versorgt. Dabei überweist die Soziale Pflegeversicherung den zustehenden Betrag direkt an den Pflegedienst oder, bei Pflege durch Laien, direkt an die pflegebedürftige Person.
Heimbedürftigkeitsbescheinigung
Diese wird benötigt, sobald die Heimunterbringung nicht selbstständig finanziert werden kann. Diese Bescheinigung wird durch den MDK ausgestellt.
K
Karenzzeit
Die Karenzzeit ist ein Zeitraum in einem laufenden Versicherungsvertrag. Tritt eine Pflegebedürftigkeit ein, leistet die Versicherung erst nach dieser Karenzzeit.
Kostenübernahme anwaltliche Beratung
Im Pflegefall kann es immer wieder vorkommen, dass die Dienste eines Anwalts benötigt werden. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Erstberatung in Fällen rund um die Pflege und erleichtert somit den schnellen Kontakt zu einem Fachanwalt deutlich. Vor allem bei nicht vorhandener Rechtsschutz-Versicherung ist diese Assistance Leistung besonders wichtig.
Kurzzeitpflege
Grund für eine Kurzzeitpflege kann zum Beispiel ein kurzfristig erhöhter Pflegebedarf, durch Krankheit, sein. Die pflegebedingten Kosten werden bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr übernommen.
L
Laienpflege
Je nach Pflegebedarf kann die Krankenpflege durch einen Angehörigen oder Bekannten ohne die entsprechende Ausbildung erfolgen. In diesem Fall spricht man von der sogenannten Laienpflege. Auch diese kann von einer Pflegetagegeldversicherung abgedeckt und entsprechend vergütet werden. Hier kommt es vor allem auf den gewählten Versicherungstarif an.
M
Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen ist der medizinische, zahnmedizinische und pflegerische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Krankenversicherung. Er überprüft anhand von Richtlinien, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und in welche Pflegestufe diese eingeordnet wird.
Mindest Tagegeldhöhe
Dies beschreibt die minimale Höhe des Tagegeld-Satzes, welcher von der Versicherung in der entsprechenden Pflegestufe übernommen wird. Über die Mindest Tagegeldhöhe lässt sich die Leistung der Versicherung in vielen Punkten bewerten. Es ist anzuraten, die Mindest-Tagegeldhöhe nicht zu gering anzusetzen, da dieses für die Zahlungen von Pflegeleistungen benötigt wird.
N
Nachtpflege
Sollte der Pflege- oder Betreuungsbedarf der pflegebedürftigen Person besonders ausgeprägt sein, kann sie während der Nachtstunden in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden. Diese Form der Pflege gehört, wie die Tagespflege, zur teilstationären Pflege.
Nachträgliche Tagegeldanpassung
Viele Versicherungen bieten im begrenzten Rahmen die Möglichkeit, das Tagegeld für die Pflege nach oben hin anzupassen. Dies ist allerdings nur möglich, sofern noch keine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Durch Veränderungen am Markt kann eine nachträgliche Tagegeldanpassung nach oben notwendig sein, um die zu erwarteten Kosten für die ambulanten Pflegedienstleistungen zu decken.
O
Option auf Tarifanpassung bei einer Reform der sozialen Pflegeversicherung
Die soziale Pflegeversicherung wird regelmäßig verändert und in ihren Leistungen korrigiert. Die meisten Versicherer halten sich die Option frei, bei einer Reform der sozialen Pflegeversicherung die Tarife anzupassen. Des Weiteren wird auch die Option angeboten, die Tarife durch den Kunden anpassen zu lassen, wenn im Rahmen der Versicherungs-Reform eine Änderung zu Gunsten des Versicherten eintritt.
Optionsrecht
Ein Optionsrecht erlaubt die Anpassung der Versicherungsleistungen nach oben, ohne weitere Gesundheitsprüfung. Viele Versicherungen bieten Ihren Kunden gewisse Optionsrechte an, sodass die Leistungen der Versicherung angepasst werden können. Im Regelfall spielt das Optionsrecht bei einer Höherversicherung eine wichtige Rolle.
P
Pflegekosten
Wird eine pflegebedürftige Person zu Hause durch Verwandte, ehrenamtliche Helfer, nicht ausgebildetes Pflegepersonal oder Nachbarn gepflegt, werden die Leistungen, je nach Pflegestufe, an diese Person durch die Soziale Pflegeversicherung ausbezahlt. Diese Art der Erstattung nennt man Pflegekosten.
Pflegebedürftigkeit
Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die Person wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Laufe des Lebens (mind. 6 Monate) in erheblichem Umfang oder höherem Maß Hilfe benötigt. Das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit wird mittels Gutachter durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft.
Pflegebegleitung und Organisation (individuell)
Die Auswahl des passenden Pflegedienstes überfordert viele Angehörige oder Versicherte enorm. Die individuelle Pflegebegleitung hilft bei der Suche nach einer passenden Pflege und bei deren struktureller Organisation.
Pflegegrad 1
Ambulante Pflege | Personen im Pflegegrad 1 erhalten bei der ambulanten Pflege weder Geldleistungen noch Sachleistungen durch die Pflegeversicherung.
Stationäre Pflege | Bei Pflegegrad 1 stehen monatlich 125 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung.
Pflegegrad 2
Ambulante Pflege | Ab Pflegegrad 2 stehen monatlich Geldleistungen in Höhe von 316 EUR und Sachleistungen in Höhe von 689 EUR zur Verfügung.
Stationäre Pflege | Bei Personen mit Pflegegrad 2 werden monatlich 770 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung gestellt.
Pflegegrad 3
Ambulante Pflege | Personen mit Pflegegrad 3 erhalten monatliche Pflege-Geldleistungen in Höhe von 545 EUR. Die Sachleistungen werden bis zu einer Höhe von 1.298 EUR bewilligt.
Stationäre Pflege | Bei Pflegegrad 3 stehen monatlich 1.262 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung.
Pflegegrad 4
Ambulante Pflege | Ab Pflegegrad 4 stehen monatliche Geldleistungen in Höhe von 728 EUR zur Verfügung. Die Sachleistungen bei der ambulanten Pflege werden bis zu 1.612 EUR bewilligt.
Stationäre Pflege | Bei Personen mit Pflegegrad 4 werden monatlich 1.775 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung gestellt.
Pflegegrad 5
Ambulante Pflege | Personen mit Pflegegrad 5 erhalten Geldleistungen in Höhe von 901 EUR pro Monat. An Sachleistungen stehen Mittel bis zu 1.995 EUR zur Verfügung.
Stationäre Pflege | Ab Pflegegrad 5 werden monatliche Leistungsbeträge von bis zu 2.005 EUR für die stationäre Pflege freigegeben.
Pflegestärkungsgesetz (PSG)
Mit dem Pflegestärkungsgesetz wird schrittweise die Sitzation von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegepersonal verbessert werden. Die Umstellung wird durch die drei Pflegestärkungsgesetze (PSG I, PSG II, PSG II) geregelt.
Pflegestufe 0 / Demenz
Ambulante Pflege | Personen der Pflegestufe 0 haben einen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Unter diese Stufe fallen alle Personen, welche zwar nur einen geringen Pflegebedarf haben, aber dennoch nicht in der Lage sind ihren Alltag vollständig selbstständig zu bewältigen. Dies sind in den meisten Fällen Menschen mit Demenzerkrankung, psychisch erkrankte Menschen und Menschen mit geistiger Behinderung. Das Pflegegeld in dieser Stufe umfasst 123 EUR pro Monat und es werden Pflegesachleistungen bis zu 231 EUR pro Monat bewilligt.
Stationäre Pflege | Bei dementiellen oder psychischen Erkrankungen kann es vorkommen, dass eine Eingliederung in Pflegestufe 1 aufgrund der geringen Pflegebedarfs nicht möglich ist. Bei der vollstationären Pflege werden bei dieser Pflegestufe jedoch keinerlei Kosten durch die Pflegeversicherung übernommen. Für die Tagespflege stehen 231 EUR pro Monat, für die Kurzzeitpflege 1.612 EUR pro Jahr zur Verfügung.
Pflegestufe 1
Ambulante Pflege | Bei Pflegestufe 1 benötigen die Personen höchstens 90 Minuten Pflegebedarf pro Tag, wovon mehr als 45 Minuten für die Grundpflege veranschlagt werden müssen. Hilfe im Haushalt wird mehrmals in der Woche benötigt. Die Leistungen umfassen bei dieser Pflegestufe 244 EUR Pflegegeld im Monat und bis zu 468 EUR Pflegesachleistungen pro Monat.
Stationäre Pflege | Bei Pflegestufe 1 stehen für die vollstationäre Pflege bis zu 1064 EUR pro Monat zur Verfügung. Für die Tagespflege werden bis zu 468 EUR pro Monat bewilligt und für die Kurzzeitpflege bis zu 1.612 EUR pro Jahr. Somit kann der Pflegebedarf oftmals in großen Teilen abgedeckt werden.
Pflegestufe 2
Ambulante Pflege | Patienten mit Pflegestufe 2 haben einen täglichen Pflegebedarf von bis zu drei Stunden, wovon mindestens zwei Stunden für die Grundpflege aufgewendet werden. Die Grundpflege erfolgt hierbei drei Mal täglich zu unterschiedlichen Tageszeiten. Hilfe im Haushalt wird darüber hinaus mehrmals pro Woche benötigt. Die Leistungen umfassen bei dieser Pflegestufe 545 EUR Pflegegeld im Monat und bis zu 1.298 EUR Pflegesachleistungen pro Monat.
Stationäre Pflege | Bei einem Pflegebedarf der Pflegestufe 2 stehen für die vollstationäre Pflege bis zu 1.330 EUR pro Monat zur Verfügung. Bei der Tagespflege können bis zu 1.114 EUR pro Monat, bei der Kurzzeitpflege bis zu 1.612 EUR pro Jahr durch die Pflegeversicherung bewilligt werden.
Pflegestufe 3
Ambulante Pflege | Patienten in Pflegestufe 3 benötigen eine tägliche Pflegeleistung von bis zu fünf Stunden. Darunter entfallen mindestens vier Stunden pro Tag auf die Grundpflege, welche rund um die Uhr erfolgen muss. Die Leistungen umfassen bei dieser Pflegestufe 728 EUR Pflegegeld im Monat und bis zu 1.612 EUR Pflegesachleistungen pro Monat.
Stationäre Pflege | Ab Pflegestufe 3 stehen für die vollstationäre Pflege bis zu 1.612 EUR pro Monat zur Verfügung. Für Leistungen der Tagespflege können bis zu 1.612 EUR pro Monat und für die Kurzzeitpflege bis zu 1.612 EUR pro Jahr zur Verfügung gestellt werden.
Pflegestufe 3+ / Härtefälle
Ambulante Pflege | Bei Pflegestufe 3 mit Härtefallregelung müssen pro Tag mindestens sechs Stunden Pflege pro Tag notwendig sein, wovon mindestens drei Pflege-Einheiten während der Nachtstunden erfolgen müssen. In diesen Fällen muss rund um die Uhr eine Pflegeperson bereitstehen. In diesem Fall stehen höhere, angepasste Sätze zur Verfügung. Die Pflegesachleistungen steigen bei der Härtefallregelung bis auf 1.995 EUR pro Monat an.
Stationäre Pflege | Bei einer Härtefallregelung bei Pflegestufe 3 werden die Zuwendungen nochmals angepasst. So stehen für die vollstationäre Pflege pro Monat bis zu 1.995 EUR zur Verfügung.
Pflegestufen
Die soziale Pflegeversicherung stuft mithilfe des MDK die Pflegebedürftigen in eine der drei Pflegestufen ein. Die Einteilung hierfür erfolgt nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Für besondere Härtefälle gibt es die sogenannte Pflegestufe 3+. Seit 2008 können auch Menschen, die noch nicht das Ausmaß der Pflegestufe 1 erreicht haben, jedoch einen erhöhten Betreuungsbedarf haben, Betreuungsgeld in Anspruch nehmen.
S
Soziale Pflegeversicherung
Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Pflichtversicherung eingeführt. Sie wird umgangssprachlich als „fünfte Säule“ der Sozialversicherung bezeichnet. Ihre Aufgabe besteht darin, Hilfe für Pflegebedürftige zu leisten die auf Unterstützung angewiesen sind. Jede Person, die gesetzlich oder familienversichert ist, hat Anspruch auf Leistungen durch die soziale Pflegeversicherung.
Staatliche Förderung
Die staatliche Förderung, der sogenannte Pflege-Bahr umfasst einen Beitrag von fünf Euro pro Monat beim Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung. Somit können pro Jahr bis zu 60 Euro an staatlicher Förderung für die Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Viele Versicherungen bieten an den Antrag selbstständig zu stellen und somit den Versicherten zu entlasten.
Stabile Beitragsentwicklung
Siehe Altersrückstellung.
Suchterkrankungen, Leistung bei Pflegebedürftigkeit
Einige Versicherungen schließen Leistungen aus, wenn die Pflegebedürftigkeit aufgrund von Suchterkrankungen ausgelöst wurde. In der Regel bieten allerdings die meisten Versicherungen diese Möglichkeit an, sodass auch bei suchtbedingter Pflegebedürftigkeit eine Übernahme der Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung möglich bleibt.
T
Tagespflege
Die Tagespflege gehört, genau wie die Nachtpflege, zur teilstationären Pflege. Kann eine pflegebedürftige Person während des Tages nicht betreut werden, kann sie für diese Zeit in einer Tagespflegeeinrichtung untergebracht werden. Hierbei werden allerdings nur die Pflegekosten erstattet, Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen werden.
Tagessatz-Mindesthöhe für Assistance-Leistungen
Assistance-Leistungen werden von vielen Versicherungen an einen gewissen Tagessatz gekoppelt. Erreicht der Versicherte die Tagessatz-Mindesthöhe nicht, sind nicht alle Assistance-Leistungen inkludiert. Aus diesem Grund sollte man vor Abschluss einer Versicherung diese Punkte genau abklären und gegebenenfalls die Tagessatz-Mindesthöhe entsprechend anpassen lassen.
Teilstationäre Pflege
Bei dieser Form der Pflege wird die zu pflegende Person zeitweise durch eine entsprechende Pflegeeinrichtung versorgt. Hierzu zählen die Tages- und Nachtpflege.
V
Vermittlung eines Pflegeheimplatzes innerhalb von 24h
Wird plötzlich ein Platz in einem Pflegeheim benötigt, hilft die Versicherung in kürzester Zeit einen solchen zu finden. Als Assistance Leistung wird ein solcher Platz innerhalb von 24 Stunden garantiert. Hilfreich, wenn keinerlei ambulante Pflege mehr möglich ist.
Vollstationäre Pflege
Ist es nicht möglich die pflegebedürftige Person häuslich oder teilstationär zu pflegen, wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft, ob eine vollstationäre Pflege von Nöten ist. Die Vollzeitunterbringung wird durch die Soziale Pflegeversicherung durch einen monatlichen Fixbetrag (je nach Pflegestufe) beglichen. Dabei wird allerdings nur der Pflegeaufwand bezahlt, nicht die Kosten für Unterbringung, Ernährung und ggf. sonstige anfallende Kosten. Diese Kosten müssen selbst getragen werden.
W
Wartezeit
Hierunter versteht man die Zeit zwischen Vertragsbeginn und Beginn des Leistungsanspruchs. In dieser Zeit werden keine oder nur gekürzte Leistungen im Pflegefall erbracht.
Z
Zusatzzahlungen - wiederkehrende
Für viele Pflegemittel der Pflegeversicherung müssen Zusatzzahlungen geleistet werden. Vor allem bei Pflegemitteln zum Verbrauch müssen die Versicherten ab einem gewissen Betrag die Kosten selbständig übernehmen. Bei technischen Hilfsmitteln wird in der Regel eine Zusatzzahlung von 10 % der Kosten von den Versicherten verlangt. Bei Erreichen der Belastungsgrenze kann die Pflegekasse Versicherte von den wiederkehrenden Zusatzzahlungen befreien.
Zusatzzahlungen bei Härtefall (monatlich)
Wird zusätzlich zum festgestellten Pflegegrad eine Härtefallregelung festgestellt, steigen oftmals die Kosten für Pflege und Betreuung deutlich an. Diese werden nur zum Teil durch die Pflegeversicherung abgedeckt. Durch monatliche Zusatzzahlungen bei Härtefall-Regelungen können diese Kosten durch die private Versicherung in Teilen abgedeckt werden. Somit hält sich der finanzielle Mehraufwand in Grenzen. Eine solche Versicherungsleistung ist in jedem Fall zu empfehlen.
24h
24h-Hotline
raktische alle Versicherungen bieten Ihren Kunden eine 24 Stunden Hotline, sodass der Versicherer jederzeit bei einem Schadensfall oder bei Problemen kontaktiert werden kann.