Der Pflegegrad 1
Voraussetzungen und Leistungsansprüche für Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 - Voraussetzungen
Personen, die bisher nicht für die Pflegestufe 0 infrage kamen, erhalten ab 2017 den Pflegegrad 1. Auf diese Weise ist es zukünftig mehr Menschen möglich als pflegebedürftig anerkannt zu werden. Betroffene mit Pflegegrad 1 sind in ihrer Alltagskompetenz nicht eingeschränkt. Sie sind lediglich in ihren motorischen Fähigkeiten beeinträchtigt. Da sie an der Wirbelsäule erkrankt oder nach einem Schlaganfall gelähmt sind, fällt ihnen das Gehen und Stehen schwer. Die tägliche Grundpflege nimmt zwischen 27 und 60 Minuten in Anspruch. Sie umfasst Hilfe bei der Körperpflege und beim Anziehen, beim Verlassen der Wohnung sowie beim Erledigen der Hauswirtschaft. In einigen Fällen ist eine Hilfe beim Toilettengang erforderlich.
In der Selbstständigkeit gering beeinträchtigt
Die Betroffenen benötigen nur wenig psychosoziale Hilfe. Es kann unter anderem erforderlich sein, an finanzielle oder behördliche Sachverhalte außer Haus zu erinnern. Nächtliche Hilfen und die Präsenz von Hilfspersonen tagsüber sind hingegen nicht notwendig, da die pflegebedürftige Person zur Selbsthilfe fähig ist oder ein Telefon bedienen kann. Eigenständige Therapieanwendungen, die das individuelle Krankheitsbild mit sich bringt, bewältigen Personen mit Pflegegrad 1 überwiegend selbstständig. Möglicherweise erfolgt Hilfe bei der Medikamentengabe. In den meisten Fällen unterstützen Familienangehörige, Freunde oder Bekannte den Betroffenen. Selten kommt es zur Inanspruchnahme eines Pflegedienstes. Feststellen lässt sich der Pflegegrad 1 ab 2017 unter Berücksichtigung einiger Kriterien durch das Erreichen von 12,5 Punkten bis 26,5 Punkten.
Was erhält der Pflegebedürftige?
Die noch weitgehend selbstständigen Personen mit Pflegegrad 1 erhalten monatlich 125 €. Dieser zweckgebundene Betrag dient dazu, anfallende Kosten für entlastende Leistungen zu erstatten. Ebenfalls 125 € erhält der Betroffene im Fall stationärer Pflege. Sachleistungen für die Pflege durch einen häuslichen Pflegedienst gibt es nicht. Allerdings stehen den Betroffenen Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen sowie zwei kostenlose Besuche zum Zwecke der Beratung pro Jahr zu.
Individuelle Pflegelücke schließen
Oftmals tragen Pflegebedürftige einen Teil der Pflegekosten aus ihrer Rente oder ihrem Vermögen. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nämlich nur einen Teilschutz. Bereits bei Pflegegrad 1 kann die finanzielle Belastung hoch sein, primär dann, wenn professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird. Mit einer Pflegetagegeld-, Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherung können Sie sich privat zusätzlich absichern.
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