Der Pflegegrad 2

Pflegegrad 2 ersetzt Pflegestufe 0 sowie Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz.

Voraussetzungen

Den Pflegegrad 2 erhalten Personen, die in ihrer Selbstständigkeit erheblich eingeschränkt sind. Unterschieden wird zwischen Personen mit und ohne Einschränkung der Alltagskompetenz. Zu Ersteren zählen Menschen mit beginnender Demenz. Zudem können sie auch körperlich beeinträchtigt sein. Der Grundpflegebedarf beträgt hier zwischen acht und 58 Minuten und umfasst Hilfe beim Waschen, Ankleiden und Toilettengang. Sofern keine motorischen Störungen vorliegen, benötigen die Betroffenen keine Hilfe bei der Grundpflege. Es genügen entsprechende Anleitungen und Kontrollen. Psychosozial unterstützt werden Personen mit Pflegegrad 2 und eingeschränkter Alltagskompetenz zwei bis zwölfmal täglich durch Gespräche und Beschäftigungsangebote. In der Regel ist keine nächtliche Hilfe notwendig. Stundenweise ist tagsüber nach den Betroffenen zu schauen, um ein Eingreifen in bestimmten Situationen zu gewährleisten. Bei der Medikamentengabe ist meistens Hilfe zu leisten.

Personen mit Pflegegrad 2, bei denen keine Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt, sehen sich mit ausgeprägten Funktionsstörungen im Bewegungsapparat oder Folgen eines Schlaganfalls konfrontiert. Zwischen 30 und 127 Minuten werden für grundpflegerische Maßnahmen benötigt. Eine psychosoziale Betreuung der Betroffenen erfolgt in geringem Umfang in Form von Hilfestellungen bei finanziellen oder behördlichen Sachverhalten. Während die Anwesenheit am Tage nicht erforderlich ist, machen die körperlichen Einschränkungen die Hilfe einmal nachts notwendig. Zumeist müssen die Pflegebedürftigen bei der Medikamentengabe sowie Arzt- und Therapeutenbesuchen unterstützt werden.

Was erhält der Pflegebedürftige?

Werden bei einem Gutachten ab 2017 zwischen 27 und 47,5 Punkte ermittelt, wird der Betroffene in den Pflegegrad 2 eingestuft. Ihm steht bei ambulanter Pflege ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 316 € genauer gesagt monatliche Sachleistungen in Höhe von 689 € zu. Bei stationärer Unterbringung werden 770 € pro Monat gezahlt. 125 € erhält der Betroffene mit Pflegegrad 2 bei Inanspruchnahme von Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Für den Ernstfall zusätzlich absichern

Viele Bundesbürger unterschätzen die mit der Pflegebedürftigkeit verbundenen Kosten. Diese können unter Umständen bei Pflegegrad 2 höher sein als die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Senken Sie das finanzielle Risiko und gehen Sie auf Nummer sicher, indem Sie rechtzeitig privat vorsorgen. Berücksichtigen Sie bei der Wahl einer Zusatzversicherung Ihren persönlichen Bedarf sowie Ihre finanziellen Möglichkeiten und holen sich mehrere Angebote ein.

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