Pflegezusatzversicherung - mit oder ohne staatliche Förderung?
Die Pflegeversicherung wurde mit Beginn des Jahres 1995 als Bestandteil der Sozialversicherung eingeführt. Dennoch reichen die gesetzlichen Pflegeleistungen nicht aus, um hohe Kosten im Pflegefall vollständig zu decken, die private Vorsorge ist daher sehr zu empfehlen. Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird einer Prognose des Statistischen Bundesamtes zufolge aufgrund der steigenden Lebenserwartung bis 2030 auf rund 3,4 Millionen Menschen ansteigen. Mit einer Pflegezusatzversicherung schließen Sie die entstehende Pflegelücke, möglich ist eine Absicherung mit oder ohne staatliche Förderung.
Pflegebedürftigkeit steigt dramatisch an
Weiterführende Informationen hierzu können Sie unter "Dramatischer Anstieg bei der Pflegebedürftigkeit bringt das gesetzliche System ins Wanken" nachlesen.
Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung
Bei der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung zahlen Sie als Versicherter mindestens 10 Euro monatlich in die Versicherung ein. Dafür erhalten Sie vom Staat einen Zuschuss in Höhe von 5 Euro im Monat. Jeder, der mindestens 18 Jahre alt und nicht pflegebedürftig ist, kann die Pflegeversicherung abschließen und die staatliche Förderung beanspruchen. Die staatlich geförderte Variante wird auch als Pflege-Bahr bezeichnet. Sinnvoll ist diese Absicherung besonders für Versicherte mit Vorerkrankungen, da diese Absicherung ohne Gesundheitsprüfung auskommt. Eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall bietet diese Versicherungsform nicht, zudem gilt eine Wartezeit von fünf Jahren bis Leistungen aus der Versicherung erbracht werden. Die Einzahlung von monatlich 15 Euro ermöglicht zwar eine solide Grundabsicherung - dennoch reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und der Pflege-Bahr-Versicherung nicht aus, um die Versorgungslücke effektiv zu schließen. Wer nicht auf die staatliche Förderung verzichten möchte, setzt daher im Idealfall auf eine Kombination aus der Pflege-Bahr-Versicherung und einer Pflegezusatzversicherung.
Staatliche Förderung bei Pflegeversicherung
Wir empfehlen zu diesem Thema den Artikel "Pflege-Bahr – ein Segen oder doch ein Fluch?"
Ungeförderte Tarife in der Pflegeversicherung
Die Tarife der Anbieter ermöglichen eine individuelle Absicherung, die an die persönliche Lebenssituation angepasst werden können. Nach dem Pflegestärkungsgesetz II gelten ab dem 1. Januar 2017 fünf neue Pflegegrade, von denen die Leistungen der Pflegeversicherung abhängig sind. Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt auf Basis der physischen und psychischen Einschränkungen des Pflegebedürftigen. Mit einem fest vereinbarten Pflegegeld für jeden Pflegegrad schützen Sie sich vor dem Risiko der Pflegebedürftigkeit - dabei stehen unterschiedliche Optionen zur Auswahl. Sie entscheiden nach ihrem individuellen Sicherheitsbedürfnis, ob Sie eine umfassende Pflegeversicherung für alle Pflegegrade treffen möchten, oder sich nur für den Fall der Schwerstpflegebedürftigkeit absichern wollen.
Pflegevorsorge - Ihre individuellen Möglichkeiten
Während die Pflege-Bahr-Versicherung immer als Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen wird, bieten sich bei den ungeförderten Tarifen mit der Pflegetagegeldversicherung und der Pflegekostenversicherung verschiedene Absicherungsvarianten. Bei der Pflegetagegeldversicherung übernimmt der Versicherer in Abhängigkeit vom festgestellten Pflegegrad das vertraglich vereinbarte Pflegetagegeld, das zur freien Verwendung an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird. Die Pflegekostenversicherung leistet nach Vorlage entsprechender Rechnungen direkt an einen professionellen Pflegedienstleister. Wer davon ausgeht, bei einer Pflegebedürftigkeit von Freunden oder Angehörigen gepflegt zu werden, liegt also mit einer Pflegetageldversicherung richtig. Versicherte, die auf eine professionelle Pflege setzen, entscheiden sich für eine Pflegekostenversicherung.
Wer eine möglichst flexible Pflegevorsorge treffen will, trifft also mit einer ungeförderten Variante eine gute Wahl. Versicherte, die zunächst nur auf eine solide Grundabsicherung setzen wollen, oder für die aufgrund von Vorerkrankungen der Abschluss einer ungeförderten Variante nicht sinnvoll ist, liegen mit der Pflege-Bahr-Versicherung richtig.
So unterschiedlich die Ansprüche an eine Pflegevorsorge sind, so unterschiedlich sind die Tarife der einzelnen Anbieter. Damit Sie die richtige Vorsorge für Ihre Bedürfnisse treffen, ist ein Vergleich der verschiedenen Angebote unerlässlich.