Allgemeines zur Pflegeversicherung
Die Deutschen werden älter. Besonders im Alter sind Sie weniger mobil und mehr auf fremde Hilfe angewiesen, um Ihren Alltag zu bewältigen. Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und es ist wichtig, sich rechtzeitig um eine gute Versorgung zu kümmern.
Was viele nicht wissen: Die gesetzliche Pflegeversicherung trägt einen geringen Teil der anfallenden Kosten, die auf Sie zukommen. Laut aktueller Statistiken aus der Pflegedatenbank der PKV wird anhand eines einfachen Beispiels deutlich, welche Kosten entstehen. Wenn Sie in einem Heim bei Pflegestufe 3 eine gute Versorgung wünschen, zahlen Sie aktuell rund 1.800 € monatlich.
Wie hoch ist das Risiko, als Frau oder Mann pflegebedürftig zu werden?
Anhand der Grafik ist zu sehen, wie hoch das persönliche Risiko ist, pflegebedürftig zu werden. Erschreckend ist, dass beinahe jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen eines Tages in ihrem Leben von Pflegebedürftigkeit betroffen sind.
Deshalb ist es wichtig, eine zusätzliche Pflegeversicherung abzuschließen. Nur so sind Sie im Pflegefall abgesichert. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, den richtigen Versicherer zu finden.
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Das zahlt die gesetzliche Pflegekasse – Seit dem 1. Januar 2017 sind die bisherigen drei Pflegestufen durch die fünf Pflegegrade ersetzt worden. Dadurch haben sich auch die Leistungen für die ambulante Pflege (Pflegesachleistungen) durch einen ambulanten Pflegedienst und die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere Pflegepersonen (Pflegegeld) der Höhe nach geändert.
Das Pflegegeld hat sich in Pflegestufe 1 von 244 € in Pflegegrad 2 auf 316 € und in Pflegestufe 2 von 458 € in Pflegegrad 3 auf 545 € erhöht. Hingegen ist Pflegestufe 3 auch nach der Umwandlung in Pflegegrad 4 konstant bei 728 € geblieben und Pflegegrad 5 wird mit 901 € beziffert. Anderes gilt für das Pflegegeld für Demenzkranke, die, abgestuft nach Pflegegraden 123 € in Pflegegrad 2, 316 € in Pflegegrad 3, 545 € in Pflegegrad 4 und jeweils 728 € in Pflegegrad 5 und in Härtefällen erhalten.
Die Pflegesachleistungen sind von 468 € auf 689 € in Pflegegrad 2 (früher Pflegestufe 1) und von 1.144 € auf 1.298 € in Pflegegrad 3 (früher Pflegestufe 2) angehoben worden, während sie in den Pflegegraden 4 (früher Pflegestufe 3) und 5 (früher Härtefallregelung) bei 1.612 € oder 1.995 € konstant geblieben sind. Anderes gilt für pflegebedürftige Menschen mit Demenz. Sie erhalten 689 € für Pflegegrad 2, 1.298 € für Pflegegrad 3, 1.612 € für Pflegegrad 4 und in Pflegegrad 5 oder in Härtefällen jeweils 1.995 € im Monat.
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Pflegeversicherung wird immer wichtiger
Steigende Kosten für das Pflegeheim - der Eigenanteil wird teurer (2018)
Um die Kosten für die Betreuung in einem Pflegeheim bezahlen zu können, müssen Pflegebedürftige immer tiefer in die Tasche greifen. Im bundesdeutschen Durchschnitt sind es 1.830,84 €, die ein Pflegebedürftiger monatlich als Eigenanteil für ein Pflegeheim aufbringen muss. Dabei gibt es beträchtliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Warum die Kosten variieren und wie Sie den steigenden Eigenanteil finanziell abfedern können.
Weitere Informationen zu diesem Thema erfahren Sie im gesamten Artikel "Steigende Kosten für das Pflegeheim"
Ausblick in die Zukunft der gesetzlichen Pflegeversicherung: Besserung ist nicht in Sicht
Das Problem der steigenden Pflegekosten wird auch in den kommenden Jahren weiter zunehmen, sodass die Lücke zwischen den tatsächlichen Kosten und den von der gesetzlichen Pflegeversicherung geleisteten Zahlungen immer weiter auseinander klafft. Das wird anhand der vollstationären Pflege noch deutlicher.
Sie findet immer dann statt, wenn eine häusliche oder ambulante Pflege nicht möglich ist oder nicht in Betracht kommt und deshalb eine sogenannte Heimbedürftigkeit besteht. Dann erhalten Pflegebedürftige 770 € in Pflegegrad 2, 1.262 € in Pflegegrad 3, 1.775 € in Pflegegrad 4 und jeweils 2.005 € in Pflegegrad 5 sowie in Härtefällen.
Die gleichen Beträge gelten auch für Demenzkranke und bleiben auch für das Jahr 2018 in gleicher Höhe bestehen. Dass die von der gesetzlichen Pflegeversicherung gezahlten Leistungen nicht ausreichen und eine private Pflegeversicherung sinnvoll ist, zeigt insbesondere das nachfolgende Kapitel über die durchschnittlichen Kosten für einen Heimpflegeplatz nach Bundesländern.
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Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE):
Was ist das und wie wirkt er sich auf Pflegebedürftige aus?
Damit der Eigenanteil für die Behandlungspflege, die Pflege und die Betreuung in vollstationären Pflegeeinrichtungen ab dem 1. Januar 2017 bei einer Erhöhung des Pflegegrades nicht mehr steigt, wird für jede Pflegeeinrichtung ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) ermittelt. Er beschreibt den einheitlichen, pflegebedingten Aufwand in den Pflegegraden 2 bis 5. Das bedeutet, dass bei steigender Pflegebedürftigkeit keine weiteren Kosten anfallen. Die hinter dem EEE stehende Idee ist, dass jedes Pflegeheim einen für alle Pflegebedürftigen identischen Zuzahlungsbetrag in allen Monaten und in allen Pflegegraden hat.
Das Verfahren für die Ermittlung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils ist etwas kompliziert. In einem ersten Schritt wird der stichtagsbezogene Gesamtbetrag der Pflegesätze und in einem zweiten Schritt der monatliche Gesamtbetrag der Pflegesätze ermittelt. Um einen einheitlichen Eigenanteil zu benennen, wird in einem dritten Schritt der Gesamtbetrag der bisherigen Pflegesätze in Grade umgerechnet. Die in Grade übergeleiteten Pflegesätze sind die Summe aus dem Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI (Sozialgesetzbuch, elftes Buch) und einem einheitlichen Eigenanteil.
Für gesetzlich Versicherte ist es wichtig zu wissen, dass der einrichtungseinheitliche Eigenanteil und die Pflegesätze nur für Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung berechnet werden. Was bleibt, sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie mögliche, notwendige Investitionen (zum Beispiel für Umbaumaßnahmen) und Leistungen, die privat zugezahlt werden müssen. Diese bleibenden Kosten obliegen allein dem Pflegebedürftigen, der sie aus eigener Tasche bezahlen muss. Es ist fraglich, ob diese Kosten ohne eine private Pflegeversicherung bezahlt werden können.
Warum wird eine private Pflegeversicherung immer wichtiger?
Am 1. Januar 2017 trat eine grundlegende Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung in Kraft. Aus ursprünglich drei Pflegestufen sind fünf Pflegegrade entstanden. Die Leistungen wurden zum Teil erheblich verbessert. Dennoch ist auch in Zukunft davon auszugehen, dass sie nur einen Teil des tatsächlichen Bedarfs decken. Den Rest muss der Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlen. Insbesondere, wenn eine vollstationäre Pflege erforderlich ist, sind die Kosten sehr hoch. Die Ersparnisse müssen nahezu vollständig aufgebraucht werden. Ist dies bereits geschehen, kann unter Umständen Sozialhilfe gezahlt werden. Vorher wird allerdings geprüft, ob die Kinder oder andere Verwandte zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden können. Um all dies zu verhindern, ist es dringend angeraten, rechtzeitig eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Je umfassender die Leistungen, umso geringer ist der Eigenanteil, der im Ernstfall gezahlt werden muss.
Vollstationäre Pflege im Pflegeheim
Die vollstationäre Pflege kommt immer dann infrage, wenn eine ambulante Pflege durch einen Pflegedienst oder Angehörige nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Dabei setzen sich die Kosten aus einem Eigenanteil und einem Anteil zusammen, den die gesetzliche Pflegeversicherung leistet. Die konkrete Höhe ist von dem Pflegegrad abhängig. Je nach Bundesland und Heim variiert der Eigenanteil in der Regel zwischen1.500 und 2.000 € pro Monat. Nur wer eine hervorragende Rente bezieht, ist in der Lage, damit die monatlichen Heimkosten zu decken. Wer zum Beispiel nur 1.000 € Rente erhält, muss die restlichen 500 bis 1.000 € aus eigenen Mitteln bestreiten. Die private Pflegeversicherung kann diese Finanzierungslücke ganz oder teilweise schließen. So erübrigt sich der Weg zum Sozialamt und die Kinder werden nicht unnötig mit den Kosten belastet.
Der monatliche Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung ist neben dem Eigenanteil die zweite Säule der Finanzierung der stationären Pflege. Die Höhe dieses Zuschusses ist vom Pflegegrad abhängig:
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Zuschuss Pflege | 125 € | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Häusliche Pflege durch Pflegedienst
Viele Personen werden insbesondere zu Beginn oder bei einer geringgradigen Pflegebedürftigkeit zu Hause gepflegt. Dies geschieht vielfach mit Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Leistungen, die der ambulante Pflegedienst erbringt, werden als Pflegesachleistungen bezeichnet. Der Erstattungsbetrag variiert je nach Pflegegrad. Unabhängig davon wird in jedem Pflegegrad ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat gezahlt. Er kann zur Finanzierung niederschwelliger Angebote wie einer Einkaufshilfe oder einer Alltagsbegleitung genutzt werden.
Pflegesachleistungen werden erst ab dem Pflegegrad 2 erstattet. Im Pflegegrad 1 gibt es lediglich den Entlastungsbetrag.
Pflegesachleistungen gibt es monatlich in folgender Höhe:
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Zuschuss Pflege | -- € | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Leistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können in Form von Pflegegeld ausgezahlt und an die Angehörigen weitergereicht werden. Übersteigen Leistungen den monatlichen Erstattungsbetrag, müssen diese aus eigener Tasche bezahlt werden. Um dies zu verhindern, sollte rechtzeitig eine private Pflegeversicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen werden.
Häusliche Pflege durch Laienpflege
Erfolgt die Pflege ausschließlich durch Laien, wird Pflegegeld in folgender Höhe gezahlt:
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Zuschuss Pflege | -- € | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Dazu gibt es den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € in den Pflegegraden 1 bis 5.
Deutliche Finanzierungslücken in der gesetzlichen Pflegeversicherung:
Durchschnittliche Kosten für einen Pflegeheimplatz - die Bundesländer im Vergleich
Der Vergleich mit den durchschnittlichen Kosten für einen Pflegeheimplatz in den einzelnen Bundesländern zeigt, dass die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige nicht geringer wird. Die monatlichen Kosten für einen Pflegeheimplatz sind trotz der fünf Pflegegrade in allen Bundesländern gestiegen. Bis zum 31.12.2014 lagen die Kosten in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern in der früheren Pflegestufe 1 bei rund 2.000 € im Monat, während sie in Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein unter 2.500 € im Monat lagen.
Anders sieht es in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland aus. Hier variieren die Kosten zwischen 2.600 € und 2.800 €, wobei Nordrhein-Westfalen mit Höchstwerten auffällt. In der früheren Pflegestufe 2 liegen die Kosten durchschnittlich um 300 € bis 400 € höher als in Pflegestufe 1, während die Kosten in der früheren Pflegestufe 3 im Vergleich mit Pflegestufe 1 eine Steigerung von durchschnittlich 1.000 € erfahren.
Das sind schwindelerregende Zahlen und Grund genug, über eine private Pflegeversicherung nachzudenken. Wir helfen Ihnen, den für Sie passenden Tarif zu finden, sodass sich ein Vergleich private Pflegeversicherung auf unserem Onlineportal lohnt.
Warum eine zusätzliche Absicherung für den Pflegefall durch eine private Pflegeversicherung sinnvoll ist
Die Zahlen verdeutlichen, wie sinnvoll eine zusätzliche private Absicherung im Pflegefall ist. Wer möchte schon vom Sozialamt abhängig sein oder seine eigenen Kinder mit der Finanzierung belasten? Ihre gesetzliche Rente reicht nicht aus, um diese finanzielle Lücke zu füllen. Sie können Geld für ihre Pflege im Alter ansparen. Diese Reserve ist jedoch schnell ausgeschöpft.
Es lohnt sich also, private Vorsorge zu treffen und eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Zögern Sie nicht und probieren Sie unseren unverbindlichen Onlinevergleich aus. Bei uns finden Sie die private Pflegeversicherung, die Ihren persönlichen Wünschen und finanziellen Vorstellungen entspricht.
Woran erkennen Sie eine gute Pflegeversicherung?
In der Regel zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil der Kosten, die bei einem Pflegefall anfallen, wie für ein Pflegeheim. Die restlichen Kosten überbrücken Sie mithilfe einer Pflegezusatzversicherung.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre gewählte Zusatzversicherung die folgenden Kriterien erfüllt:
- Die Zusatzversicherung bessert bei allen Pflegegrade (bisher Pflegestufen) Ihre Bezüge aus der gesetzlichen Pflegeversicherung auf.
- Die Zusatzversicherung zahlt bei Demenz.
- Sie enthält eine Dynamisierung. Der Beitrag und die Leistungen werden der Inflation angepasst.
- Ihre Versicherung verzichtet im Pflegefall oder bei Erwerbslosigkeit sowie Arbeitsunfähigkeit auf die Beiträge.
- Sie akzeptiert Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung bei einer Leistung ohne Vorbehalt.
- Sie sind kein Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung, trotzdem übernimmt die Zusatzversicherung die Leistungen.
- Ebenso ist eine Nachversicherungsgarantie wichtig. Beiträge und Leistungen werden der Inflation angepasst oder nach Bedarf neu kalkuliert.
- Sie erkennen eine gute Zusatzversicherung daran, wenn der Versicherer Sie gut und kompetent berät. Er informiert Sie über alle möglichen Maßnahmen sowie die Ihnen zustehenden Leistungen.
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Aktuelles
Drei von vier Frauen werden zum Pflegefall, bei den Männern ist es die Hälfte - aber nur vier Prozent haben für diese Ernstfälle eine Pflegezusatzversicherung vereinbart. Dabei ist das Risiko durchaus bekannt: Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeabsicherung reichen in der Regel nicht aus, um die sukzessive steigenden Pflegekosten zu decken.
mehrDie gesetzliche Pflegeversicherung deckt häufig nur einen geringen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab. Mehrkosten müssen Pflegebedürftige selbst tragen, der Eigenanteil steigt zudem mit jeder Vergütungserhöhung der Pflegeeinrichtungen an. Krankenkassen, AWO und das Bundesland Hamburg fordern eine solidarische Finanzierung der Pflegeversicherung mit stabilen Eigenanteilen. Trotz dieser Vorstöße bleibt die private Pflegeversicherung für eine umfassende Vorsorge weiterhin wichtig.
mehrNicht nur die Anzahl der Pflegebedürftigen steigt, sondern auch die Pflegekosten. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung können diese nur teilweise abdecken. Oft genug müssen Versicherte oder ihre Angehörige einen Eigenanteil leisten - aus eigenen Mitteln oder mithilfe des Staates.
mehrZum Jahreswechsel wird der Beitragssatz für die Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die steigende Anzahl der Leistungsfälle und zunehmenden Ausgaben, die nicht zuletzt dem Pflegestärkungsgesetz geschuldet sind.
mehrDas unabhängige Verbrauchermagazin "Guter Rat" und FairTest haben zum ersten Mal die besten Pflegezusatzversicherungen mit dem Qualitäts-Award ausgezeichnet. Die Verleihung fand am 19. Juni in der Berliner Location "Fabrik 23" statt. Auf der Grundlage einer sehr detaillierten Qualitätsbewertung erhielten die 10 Testsieger das Qualitätssiegel. Neu ist, dass die Leistungsmerkmale mithilfe von 200 Schwerpunktfragen ausgewertet wurden.
mehrUm die Kosten für die Betreuung in einem Pflegeheim bezahlen zu können, müssen Pflegebedürftige immer tiefer in die Tasche greifen. Im bundesdeutschen Durchschnitt sind es 1.830,84 €, die ein Pflegebedürftiger monatlich als Eigenanteil für ein Pflegeheim aufbringen muss, wobei es beträchtliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gibt. Warum die Kosten variieren und wie Sie den steigenden Eigenanteil finanziell abfedern können – lesen Sie mehr.
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