Welche Pflegestufen gibt es?

Erst letztes Jahr 2012 wurde mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) Leistungsverbesserung beschlossen. Dieses sind ab dem 1. Januar 2013 nun gültig. Bei der Leistungsverbesserung wurden auch die Pflegestufen und ihre Leistungssätze überarbeitet worden. Diese Neuausrichtung des Gesetz hat viele Vorteile mit sich gebracht, vor allem der Bereich der Demenz wurde stärker berücksichtigt.

Wir bei einem Menschen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, wird die Schwere der Pflege zu einer sogenannt Pflegestufe zugeordnet. Offiziell sind die Pflegestufen nach § 15 SGB XI festgelegt, in drei Pflegestufen 1 bis 3. In der Versicherungsbranche hat sich jedoch auch noch die Pflegestufe 0 und 3+ eingebürgert, die jedoch im Gesetz nicht definiert sind.

Info: Pflegestufen gibt es nicht mehr!

Die Pflegestufen wurden bei der Pflegereform 2017 zu Pflegegrade umgewandelt. Seit 1.1.2017 werden pflegebedürftige Menschen in sogenannte Pflegegrade gestuft. 
"Umstellung Pflegestufe zu Pflegegrad"

Pflegestufe 0 - Demenz

In die Pflegestufe 0 werden pflegebedürftige Personen eingestuft, die nicht den Pflegeaufwand der Pflegestufe 1 erreichen. Gesetzlich existiert diese Pflegestufe 0 nicht. Jedoch hat sich diese Pflegestufe bei den Zusatzversicherungen eingebürgert und wird häufig als die „Demenzpflege“ genannt. In diese Pflegestufe werden meist Demenzkranke Menschen eingestuft, die jedoch noch nicht den Pflegeaufwand der Pflegestufe 1 erreichen. Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) stuft hier pflegebedürftige Menschen mit „eingeschränkte Alltagskompetenz“ ein, da sie zwar einerseits Pflegebedürftig sind, abererseits nicht den Pflegeaufwand der Pflegestufe 1 benötigen. Somit steht diesen pflegebedürftigen Menschen seit 2008 bestimmte Zusatzangebote im Umfang von 2.400 € im Jahr zu.

Pflegestufe 1 – Erhebliche Pflegebedürftigkeit

Die Pflegestufe 1 ist für Menschen mit erhebliche Pflegebedürftigkeit. Benötigt ein Mensch mindestens einmal täglich Hilfe bei mindestens zwei Verrichtungen mindestens aus einem Grundpflegebereich Hilfe und mehrfach in der Woche Hilfe im Haushalt, hat er Anrecht auf die Pflegestufe 1. Berechnet wird diese Pflegeleistung aus dem täglichen Zeitaufwand von mindestens 90 Minuten, wovon mindestens 45 Minuten für die Grundpflege benötigt wird.

Seit 2012 zahlt die Gesetzliche Pflegeversicherung für die häusliche Pflege 235 € Pflegegeld oder 450 € Pflegesachleistungen, Tagegeld 450 € sowie vollstationäre Pflege 1.023 €

Pflegestufe 2 - Schwerpflegebedürftigkeit

In die Pflegestufe 2 werden Pflegebedürftige eingestuft, die mindestens dreimal am Tag zu unterschiedlichen Tageszeiten Grundpflege benötigen sowie mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Unterstützung brauchen. Wöchentlicher Zeitaufwand muss am Tag bei mindestens drei Stunden liegen. Davon müssen mindestens zwei Stunden für die Grundpflege benötigt werden.

Seit 2012 zahlt die Gesetzliche Pflegeversicherung für die häusliche Pflege 440 € Pflegegeld oder 1.100 € Pflegesachleistungen, Tagegeld 1.100 € sowie vollstationäre Pflege 1.279 €.

Pflegestufe 3  - Schwerstpflegebedürftigkeit

Bei dieser Pflegestufe 3 liegt die Schwerpflegebedürftigkeit vor. Dies bedeutet, dass die pflegebedürftige Person Rund um die Uhr Pflege benötigt. Dazu muss die Person mehrmals in der Woche im Bereich der Hauswirtschaft Hilfe benötigen. Zeitaufwand für diese Pflegestufe muss bei fünf Stunden für tägliche Pflege liegen, wovon mindestens vier Stunden für die Grundpflege sein müssen.

Seit 2012 zahlt die Gesetzliche Pflegeversicherung für die häusliche Pflege 700 € Pflegegeld oder 1.550 € Pflegesachleistungen, Tagegeld 1.510 € sowie vollstationäre Pflege 1.510 €.

Pflegestufe 3+ - Härtefall

Für außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand wurde die Pflegestufe 3+ eingerichtet. Hierzu zählen besondere Voraussetzungen: Die Grundpflege muss täglich mindestens sechs Stunden betragen. Davon mindestens drei Stunden in der Nacht. Ist die zu pflegende Person in einer stationären Pflegeeinrichtung, ist die dauerhafte medizinische Behandlungspflege mit zu berücksichtigen. Oder die Grundpflege wird nachts von mehreren Pflegekräften erbracht. Dabei muss es sich nicht nur um ausgebildetes Pflegepersonal handeln, auch Laien können dazu zählen.

Seit 2012 zahl die Gesetzliche Pflegeversicherung für häusliche Pflege 1918 € für Pflegesachleistung oder 1.918 € für vollstationäre Pflege.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite "Pflegestufen".

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